Ein Anhänger am Motorrad – Teil 1

Meine MZ mit Lastenbeiwagen ist ein geniales Fahrzeug. Sie ist zuverlässig, praktisch und bietet irre viel Stauraum. Aber was ist besser als viel Stauraum? Noch mehr Stauraum! Und deshalb muss jetzt eine Anhängerkupplung her! 😉

Es geht hier nicht um kleine Fahrrad-/Mofa-Anhänger oder klassische Einspur-Anhänger á la “Campi”. Es geht um richtige Anhänger mit 50mm-Kugelkopfkupplung, wie sie normalerweise von Autos gezogen werden. Solche Anhänger sind an Motorrädern nicht allzu verbreitet. Was neben den offensichtlichen Gründen (Wer braucht einen Anhänger am Motorrad?!) auch daran liegt, dass es gar nicht so einfach ist, einen Anhänger (legal!) ans Motorrad zu bekommen. Wer es dennoch versucht, muss 3 Probleme lösen.


Was braucht man, um einen Anhänger mit dem Motorrad ziehen zu dürfen?

1. Die Anhängerkupplung

Es gibt nur ganz wenige Motorräder, für die man eine Anhängerkupplungen fertig kaufen kann: Ural/Dnepr und Honda Goldwing fallen mir spontan ein. Wer keines von beidem hat, muss sich folglich selbst was bauen.

2. Der Anhänger

Von Motorrädern dürfen ausschließlich Anhänger mit einer Maximalbreite von 100cm gezogen werden. So einen kleinen Anhänger braucht sonst niemand, entsprechend selten und teuer sind sie. Alternativ kann man sich einen breiteren Anhänger umbauen, was aber natürlich auch nicht ganz einfach ist. (Theoretisch gibt es bei Gespannen auch die Möglichkeit, sich einen breiteren Anhänger eintragen zu lassen. Dazu muss man aber die Zulassungsstelle überzeugen, dass ein schmaler Anhänger nicht zumutbar ist. Das muss man erstmal schaffen.)

3. Der TÜV-Segen

Am Ende müssen Anhängerkupplung und Anhänger natürlich noch den Segen des TÜV-Prüfers bekommen. Bei so exotischen Umbauten kann das richtig kompliziert werden.

Soviel zu den 3 Herausforderungen, denen ich mich in nächster Zeit stellen will.


MZ-Gespann als mobiler Marktstand

Wer noch mehr mit dem Motorrad transportieren will, kommt um einen Anhänger nicht herum.

Was ist sonst noch zu beachten?

1. Die Anhängelast

Bei modernen Autos sind meines Wissens 500 kg Anhängelast das Minimum. Selbst ein Smart darf 550 kg ziehen. Dass ein kleines Motorrad nicht so viel ziehen darf, dürfte klar sein. Man stelle sich die  Gefahrenbremsung eines 200 kg-Motorrades mit einem vollbeladenen 500 kg-Anhänger vor. Neee, das stelle ich mir lieber nicht vor. 😉

Die Formel für die Anhängelast beim Motorrad sieht so aus:

Anhängelast = (Leergewicht + 75kg) : 2

Die 75 kg sind ein fester Wert und stehen für den Fahrer. Man darf also die Hälfte dessen anhängen, was das leere Motorrad mit 75kg-Fahrer wiegt. Mein MZ-Gespann hat ein eingetrages Leergewicht von 151 kg (der Beiwagen zählt leider nicht mit), folglich darf ich 113 kg ziehen. In den MZ-Umbaurichtlinien findet sich die Angabe 115 kg.

Das ist echt nicht viel, zumal der Anhänger ja auch einiges wiegt. Ein stinknormaler Baumarkt-Anhänger mit Plane und einem zulässigen Gesamtgewicht von 750 kg wiegt leer schon knapp 140 kg, ist als schon ohne Zuladung überladen 😉 Ein Anhänger am Motorrad muss also so leicht wie irgend möglich sein, damit man noch eine brauchbare Zuladung hat. Das macht die Suche nicht einfacher.

2. Die Höchstgeschwindigkeit

Die StVO sagt: Motorräder mit Anhänger dürfen nicht schneller als 60 km/h fahren. Ohne Ausnahmen. Ende der Diskussion.

Dass das problematisch ist, dürfte klar sein. Gerade auf Autobahnen führt das regelmäßig zu Streit (Darf man dann überhaupt noch auf die Autobahn?) und gefährlichen Situationen. Ich habe mir sagen lassen, dass sich viele Anhängerfahrer nicht daran halten und aus Sicherheitsgründen Tempo 80 fahren. So können sie wenigstens mit den LKW mitschwimmen.

Für mich ist das eher nebensächlich. Ich bezweifle, dass mein 19PS-Moped mit beladenem Anhänger überhaupt schneller als 60 fahren kann. Und auf die Autobahn würde ich damit ohnehin nicht fahren.

3. Die Zulassung

Endlich ein erfreulicher Aspekt: Ein Anhänger am Motorrad kann als zulassungsfreier Anhänger genutzt werden. Das bedeutet, er wird einmal vom TÜV geprüft und bekommt dann ein Folgekennzeichen (also das gleiche Kennzeichen wie das Zugfahrzeug). Das war’s. Man muss für den Anhänger keine Steuern und keine Versicherung zahlen und auch nicht zur HU. Kein Stress und keinerlei laufende Kosten. Genial!


Soviel zur Theorie. Jetzt geht es los. Das Material ist größtenteils schon hier und einen ganz guten Plan habe ich auch. Was kann also schiefgehen? 😉

Teil 2: Ich baue einen Anhänger

PS: Ich habe bei der Anhängelast und der Zulassungsfreiheit etwas korrigiert.

 

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15 Gedanken zu „Ein Anhänger am Motorrad – Teil 1

  1. Sehr geehrte Damen und Herren.

    Ich möchte gern bei meiner Suzuki VLR 1800 eine Anhängerkupplung nachrüsten.
    Da leider ist dies nicht so einfach.

    In Deutschland habe ich noch keinem Hersteller gefunden.
    Der nächste Hersteller wäre in den Niederlanden.
    Da gibt es leider aber kein Zertifikat dazu, sodass eine Eintragung möglich wäre.

    Aus diesem Grund wende mich an Sie und hoffe, dass Sie mir das irgendwie weiterhelfen können.

    Vielen Dank für Ihren Einsatz im Voraus.

    Mit freundlichem Gruß
    Micha

    • Hallo Micha,
      wie Du vielleicht gesehen hast, handelt es sich hier um einen rein privaten Blog. Ich bin kein Dienstleister, der Anhängerkupplungen baut. 😉
      Insofern: Wenn Du Fragen hast, versuche ich Dir gerne zu helfen. Umsetzen musst Du es aber selbst.
      Davon abgesehen muss jeder AHK am Motorrad per Einzelabnahme eingetragen werden. Insofern spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, sich das in den Niederlanden zu kaufen und hier eintragen zu lassen. Man muss natürlich vorher mit dem TÜV klären, ob das so eintragungsfähig ist. Wenn nicht, dann steht selbst bauen an.
      Viele Grüße,
      Martin

    • Hallo Schiemenz
      schau doch mal bei Moppedhänger Mamufaktur rein .
      Sie können Dir bestimmt helfen.

      es ist der einzige Mopperdhängerhersteller in Deutschland den Ich
      gefunden habe mit TÜV und Zulassung.

      Gruß Gerd

  2. Wenn man §18 StVO zugrunde legt, stellt sich nach StVO die Frage nach der Autobahnnutzung eigentlich nicht; denn dort steht:

    “(1) Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, gilt das Gleiche auch für diese. …”

    Daraus erübrigt sich die Nutzung, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Motorrädern mit Anhängern genau und nicht über 60 km/h ist.
    Lediglich innerörtliche Autobahnabschnitte wären also möglich, da hier für Krafträder und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit Anhängern eine Begrenzung auf 60 km/h gilt (§18 StVO (5) 2a.

    • Naja, die Sache ist aber die, dass sowohl Motorrad als auch Anhänger im Normalfall schneller als 60 fahren können. Die Höchstgeschwindigkeit von 60 ist also nicht bauartbedingt sondern durch den Gesetzgeber vorgegeben. Insofern kann man da durchaus Diskussionsspielraum sehen. In meinem Fall hast Du aber Recht, denn mein Anhänger hat ja wegen der gekürzten Achse wirklich eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60 eingetragen bekommen. Da gibt es keine Diskussionen.

  3. sehr geehrte Damen und Herren,

    auf dieser Seite herrscht leider ein sehr gefährliches Halbwissen.

    natürlich darf ich an meinem Kraftrad einen Anhänger anhängen.

    Bei Krafträdern haben wir eine breite von nicht mehr als 2,0m (Kleinkrafträder 1,0m breite) einer höhe von max. 2,5m und einer länge von nicht mehr als 4,0m.

    Die Frage ist ntürlich, macht das Sinn.

    §32 Ab. 9 StvZO

    • Ja, sofern man eine Zulassungsstelle findet, die einem eine Ausnahmegenehmigung zu §32 Ab. 1 StVZO ausstellt (“zugelassene Breite bei Anhängern hinter Krafträdern 1,00 m”), gehen tatsächlich auch 2m Breite. Steht auch so im Text. Die Zulassungsstelle will dafür aber eine stichhaltige Begründung, warum Dir ein Anhänger mit 1m Breite nicht zuzumuten ist. Ich habe mit verschiedenen Personen auf verschiedenen Zulassungsstellen gesprochen, und die haben mir gesagt, dass ihnen kein Argument einfällt, das sie überzeugen würde. Wenn Dir das trotzdem gelungen ist, herzlichen Glückwunsch! 🙂

  4. Wie kommst du darauf, das deine emme mit Hänger nur 60 laufen würde. Den Anhänger merkst du nur an der Steigung und beim beschleunigen, aber kaum bei der Endgeschwindigkeit.

    • Hi Helge. Das mag theoretisch stimmen, aber in der Praxis gibt es hier in der Gegend kaum eine längere Strecke ohne Steigungen. Wenn Beiwagen und Hänger beladen sind und vielleicht noch ein bisschen Gegenwind herrscht, muss sich die alte Dame gewaltig anstrengen. Klar sind auch 70 oder 80 drin, aber darüber wird die Luft schon sehr dünn.

  5. Hallo Gemeinde! Ich spiele seit Jahren mit dem Gedanken, mir einen Anhänger für meine alte XS750 zu bauen. Der Anhänger ist quasi schon fertig (HP300 geschmälert), nur traue ich mich noch nicht an die AHK ran. Da muss ich wohl einen Profi machen lassen, kennt da jemand wen?

  6. ich hatte schon ein Motorrad mit Anhänger. Leider musste ich es irgendwo parken, wo es dann nicht mehr war. Abgeschleppt oder von 3. verkauft. Ich war im Ausland , beruflich.

  7. Hallo interessanter Blogbeitrag. Hat sich mit der unsinnigen 60er Beschränkung mittlerweile was getan ? Sonst wird immer nach dem EU Recht gebrüllt und hier macht Deutschland einen Alleingang. viele Grüße Wilfried

  8. Bin kein qualifizierter Fragsteller, aber trotzdem beschäftigt mich die Frage:
    An Mopeds darf man ungeprüft und ohne Kennzeichen Anhänger wie beim Fahrrad nutzen. Ich habe einen 75 cm breiten sehr stabil gebauten Anhänger und eine für Mopeds qualifizierte Anhängerkupplung. Könnte das nicht auch an einer alten 125 ccm Maschine unter 19 PS angebaut werden? Der Unterschied zu 45 km/h beim Moped sind gerade mal 15 km/h , wofür dann eine gigantische Zugkugel wie beim Auto, für einen unbelastet 18 kg schweren Anhänger mit Einzelabnahme? Das ist doch m.E. nicht angemessen.

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